Richtig für mein Haus?
Alles aus einer Hand
Wärme, die sich rechnet
Kundenerfahrungen, die für sich sprechen
Die Förderung für Ihre Wärmepumpe schmilzt – halbjährlich.
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird weiterhin staatlich bezuschusst. Mit der Reform vom 21. Juli 2026 wurde die Förderung jedoch neu geordnet: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte – bis er Mitte 2028 ausläuft.
Klimageschwindigkeitsbonus im Zeitverlauf
Zusätzlich sinken die förderfähigen Höchstkosten ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 €.
So setzt sich Ihre Förderung zusammen
Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist auf 70 % gedeckelt (in Einzelfällen bis 80 %). Bemessungsgrundlage sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit – daraus ergibt sich ein Zuschuss von bis zu rund 22.400 €.
Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – andernfalls entfällt der Anspruch. Wir erstellen Ihnen die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf.
Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr. Über Förderfähigkeit und Zuschusshöhe entscheidet ausschließlich die KfW. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer konkreten Situation.